Wie kann ich eine Psychotherapie oder Lerntherapie nach dem KJHG-Gesetz für mein Kind beantragen?

Sie können eine Psychotherapie oder Lerntherapie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.


Gleichzeitig müssen Sie sich an einen der drei aufgeführten Fachdienste wenden, der eine Einschätzung vornimmt, ob eine der Hilfen, die wir anbieten, für Sie und Ihr Kind hilfreich sein kann.


Jugendliche und junge Erwachsene haben die Möglichkeit, eigenständig beim Jugendamt oder einem der Fachdienste Hilfe zu suchen.

Die zuständigen Fachdienste sind:

  • Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) oder
  • Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) oder
  • Erziehungs- und Familienberatung (EFB)

des Wohnbezirks in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern.

Wir arbeiten mit allen Berliner Bezirken zusammen, schwerpunktmäßig Pankow, Reinickendorf und Mitte.

Die Kosten für die Psychotherapie / Integrative Lerntherapie werden vom Jugendamt übernommen.